AGB's

Geschäftsbedingungen für Anlässe und Bankette


Gültigkeit:

Diese Bankettdokumentation wird für Anlässe ab 10 Personen angewandt. Für Gesellschaften mit weniger als 10 Personen gilt die aktuelle Speise- und Getränkekarte.

Die Preise in dieser Dokumentation entsprechen dem Stand von 01.01.2024 und haben eine Gültigkeit bis einschließlich 31.12.2024.

Die Preise werden in Euro inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld angegeben. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.


Raumbestimmung:

Die Größe der Gesellschaft beeinflusst die Wahl des Raumes zu alleinigen Nutzung. „Großer Saal“: mindestens 35 Personen, „Kleiner Saal“ ab 20 Personen, “Gaststube“: ab 10 Personen, „Clubraum“: ab 15 Personen. Sollten Sie Ihre Veranstaltung mit einer geringeren Gästeanzahl buchen wollen, erlauben wir uns, eine Extra-Gebühr zu berechnen. 


Raummiete:  

Saal 500 €, kl. Saal 200 € , Clubraum 150 €, Gaststube 150 €


Reservierungsbebühr für Veranstaltungen:

Saal 1000 €, kl. Saal 400 €, Gaststube und Clubraum 200 €.

Die Reservierungsgebühr wir in der Abschlussrechnung als Anzahlung verrechnet.   


Reinigungspauschale: Konfettikanone, etc 50 €


Veranstaltungslänge:

Die Länge der Veranstaltung ist auf 9 Stunden begrenzt, je angefangene Verlängerungsstunde berechnen wir pauschal 150 € (u.a. für Personalkosten),

Musik bis 2:00 Uhr (Einstellung des Getränkeservice 2:30 Uhr).

Bis Spätestens um 3:00 Uhr haben alle Gäste das Haus zu verlassen.


Bankettvertrag:

Für Bankette ist die schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Bankettvertrag ist mit unterschriebener Reservierungsbestätigung rechtsgültig.

Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Für Beschädigungen (z.B. durch Wunderkerzen, o.ä.) oder Verlust von Hauseigentum soweit daraus entstehenden Kosten,

die während der Veranstaltung eintreten und durch den Besteller oder seine Gäste sowie Musiker verursacht wurden, haftet der Besteller.


Menübesprechung:

Die definitive Bestellung und die Absprache der genauen Details sollten, persönlich und mindesten 12- 16 Wochen vor dem Anlass stattfinden.

Wir bitten Sie höflich, für Menübesprechungen vorher einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Die verbindliche Personenzahl ist 72 Std, vor der Veranstaltung an zu geben.


Musik:

Bitte beachten Sie, dass die Lautstärke (auch der Musik) ab 24 Uhr dem Hotelbetrieb angepasst werden muss. Die Fenster zum Parkplatz müssen ab 22 Uhr geschlossen bleiben und die Musiker haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Gegebenenfalls erforderliche Gema-Anmeldungen bei Musikdarbietungen sind vom Besteller/Veranstalter vorzunehmen und abzurechnen.


Stornobedingungen:

Eine Stornierung im Rahmen von max. 10% der Gesellschaft ist bis spätestens 3 Tage vor dem Anlass kostenlos möglich. Später werden 100% des Menüpreises

bzw. 100% des Pauschalpreises verrechnet. Bei der Absage des gesamten Anlasses werden die folgenden Kostenanteile des Menüpreises bzw. 100% des Pauschalpreises berechnet: bis 16 Wochen vorher kostenfrei, bis 12 Wochen vorher 30 % , bis 8 Wochen vorher 50%, bis 4 Wochen vorher 80 %, später 100 %, hat zu diesem Zeitpunkt noch keine Detailbesprechung stattgefunden gehen wir von einem Pauschalbetrag von 70,00 € pro Person aus.


Zahlungsbedingungen:

Ein Anzahlung von 50% ist bis 10 Wochen vorher zu leisten. Nach dem Anlass wird Ihnen eine detaillierte Rechnung über alle unsere erbrachten Leistungen

abzüglich der geleisteten Anzahlung zugestellt.           Zahlungsfrist = 14 Tage. Kreditkarten werden zur Zahlung von Banketts deshalb nicht akzeptiert.


Haftung:  

Für die vom Veranstalter mitgebrachten Gegenstände etc. übernimmt „Ladiges Gasthof“ keinerlei Haftung. Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Januar 2024.

Sollte eine der vorgenannten Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen dadurch nicht berührt. Es sei denn, dass die Parteien bei Kenntnis der Rechtsunwirksamkeit den Vertrag nicht abgeschlossen haben würden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die dem, was mit den wirksamen Bestimmungen gewollt ist, wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn sich eine Lücke im Vertrag herausstellen sollte.



„Ladiges Gasthof“, Hauptstr. 14, 25488 Holm

 


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